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   VGH Hessen, 18.12.2013 - 1 A 1585/12   

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https://dejure.org/2013,47639
VGH Hessen, 18.12.2013 - 1 A 1585/12 (https://dejure.org/2013,47639)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.12.2013 - 1 A 1585/12 (https://dejure.org/2013,47639)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - 1 A 1585/12 (https://dejure.org/2013,47639)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 53 Abs 7 BeamtVG
    Berücksichtigung einer Jahressonderzahlung bei der Ruhensberechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung einer Jahressonderzahlung bei der Ruhensberechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtVG § 53 Abs 7
    BEAMTER; JAHRESSONDERZAHLUNG; RUHENSBERECHNUNG; VERSORGUNGSBEZÜGE

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 31.05.2012 - 2 C 18.10

    Rückforderung; Überzahlung; Versorgungsbezüge; Soldat; Pensionszusage;

    Auszug aus VGH Hessen, 18.12.2013 - 1 A 1585/12
    Stellt die Zahlung dagegen eine Gegenleistung für die in einem bestimmten Zeitraum geleistete Arbeit dar, so ist sie auf diesen Zeitraum monatsbezogen anteilig umzulegen (BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2012 2 C 18.10).

    23 Stellt die Zahlung dagegen eine Gegenleistung für die in einem bestimmten Zeitraum geleistete Arbeit dar, so ist sie auf diesen Zeitraum monatsbezogen anteilig umzulegen (BVerwG, Beschluss vom 31. März 2000 - 2 B 67.99 - juris und Urteil vom 31. Mai 2012 - 2 C 18.10 - juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Juli 2010 - 4 S 1524/09 - juris).

    Die rechtlichen Grundsätze zur Anrechnung von Einmalzahlungen gemäß § 53 Abs. 7 BeamtVG sind durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Mai 2012 (a. a. O.) hinreichend geklärt.

  • OVG Niedersachsen, 07.05.2013 - 5 LC 202/12

    Richten der Anrechnung des Erwerbseinkommens auf die Versorgungsbezüge in vollem

    Auszug aus VGH Hessen, 18.12.2013 - 1 A 1585/12
    Die Sonderzahlung hat in erster Linie den Zweck, die im jeweiligen Kalenderjahr erbrachte Arbeitsleistung zusätzlich zu honorieren (ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 7. Juli 2013 - 5 LC 202/12 - juris).
  • BVerwG, 26.05.2011 - 2 C 8.10

    Ruhensberechnung; Versorgungsbezüge; Witwe; Hinterbliebenenversorgung;

    Auszug aus VGH Hessen, 18.12.2013 - 1 A 1585/12
    Einmalzahlungen ohne Bezug zu einer konkret erbrachten Arbeitsleistung, die darüber hinaus auch nicht für einen bestimmten Zeitraum erbracht werden, sind nach dem Zuflussprinzip in dem Monat zu berücksichtigen, in dem die Zahlung dem Versorgungsempfänger tatsächlich zur Verfügung steht (OVG des Saarlandes, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 1 A 268/08 - juris in einer Sache, die das Urlaubsgeld betraf; insoweit war jedoch zu beachten, dass andererseits für den maßgeblichen Monat die Höchstgrenze nach § 53 Abs. 2 um den Betrag des Urlaubsgeldes gemäß § 4 des Urlaubsgeldgesetzes zu erhöhen war, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26. Mai 2011 - 2 C 8.10 - juris, Rdnr. 19, klargestellt hat).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2010 - 4 S 1524/09

    Rückforderung von Versorgungsbezügen - zur Berücksichtigung und Berechnung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 18.12.2013 - 1 A 1585/12
    23 Stellt die Zahlung dagegen eine Gegenleistung für die in einem bestimmten Zeitraum geleistete Arbeit dar, so ist sie auf diesen Zeitraum monatsbezogen anteilig umzulegen (BVerwG, Beschluss vom 31. März 2000 - 2 B 67.99 - juris und Urteil vom 31. Mai 2012 - 2 C 18.10 - juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Juli 2010 - 4 S 1524/09 - juris).
  • OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 268/08

    Begriff des Erwerbseinkommens im beamtenversorgungsrechtlichen Sinn;

    Auszug aus VGH Hessen, 18.12.2013 - 1 A 1585/12
    Einmalzahlungen ohne Bezug zu einer konkret erbrachten Arbeitsleistung, die darüber hinaus auch nicht für einen bestimmten Zeitraum erbracht werden, sind nach dem Zuflussprinzip in dem Monat zu berücksichtigen, in dem die Zahlung dem Versorgungsempfänger tatsächlich zur Verfügung steht (OVG des Saarlandes, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 1 A 268/08 - juris in einer Sache, die das Urlaubsgeld betraf; insoweit war jedoch zu beachten, dass andererseits für den maßgeblichen Monat die Höchstgrenze nach § 53 Abs. 2 um den Betrag des Urlaubsgeldes gemäß § 4 des Urlaubsgeldgesetzes zu erhöhen war, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26. Mai 2011 - 2 C 8.10 - juris, Rdnr. 19, klargestellt hat).
  • BVerwG, 31.03.2000 - 2 B 67.99

    Vermeidung einer Doppelalimentierung aus öffentlichen Mitteln als Zweck der

    Auszug aus VGH Hessen, 18.12.2013 - 1 A 1585/12
    23 Stellt die Zahlung dagegen eine Gegenleistung für die in einem bestimmten Zeitraum geleistete Arbeit dar, so ist sie auf diesen Zeitraum monatsbezogen anteilig umzulegen (BVerwG, Beschluss vom 31. März 2000 - 2 B 67.99 - juris und Urteil vom 31. Mai 2012 - 2 C 18.10 - juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Juli 2010 - 4 S 1524/09 - juris).
  • VG Berlin, 27.04.2018 - 5 K 296.15

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge

    Einmalzahlungen ohne Bezug zu einer konkret erbrachten Arbeitsleistung, die darüber hinaus auch nicht für einen bestimmten Zeitraum erbracht werden, sind dagegen nach dem Zuflussprinzip in dem Monat zu berücksichtigen, in dem die Zahlung dem Versorgungsempfänger tatsächlich zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 2013 - 2 C 17/12 - ZBR 2014, 168, 169; Beschluss vom 13. November 2014 - 2 B 72/14 - juris Rn. 15; OVG Lüneburg, Urteil vom 7. Mai 2013 - 5 LC 202/12 - juris Rn. 29; VGH Kassel, Urteil vom 18. Dezember 2013 - 1 A 1585/12 - ZBR 2014, 258, 258).
  • VG Bayreuth, 19.08.2014 - B 5 K 12.771

    Berücksichtigung einer Jahressonderzahlung bei der Ruhensberechnung nach § 53

    Tatsächlich hätte, wie das BVerwG inzwischen in einem Parallelfall entschieden hat, die Jahressonderzahlung bei der Ruhensberechnung gemäß § 53 Abs. 7 Satz 5 BeamtVG anteilig auf alle zwölf Kalendermonate umgelegt werden müssen (BVerwG, U.v. 26.11.2013 - 2 C 17.12 - ZBR 2014, 168; vgl. auch VGH Kassel, U.v. 18.12.2013 - 1 A 1585/12 - ZBR 2014, 258).
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